Befahrungsregeln

Dass wir in Deutschland paddeln dürfen, beruht auf dem sogenannten Gemeingebrauch an Gewässern, der im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und der Länder festgelegt ist. Dieser Gemeingebrauch kann nach Ordnungsrecht (in Gefahrenbereichen, z.B. Wehre) oder nach Naturschutzrecht (in ökologisch sensiblen Bereichen) eingeschränkt werden. In Deutschland gibt es (Stand Anfang 2021) derzeit ca. 1000 Befahrungsregelungen auf Gewässern. Diese Regelungen können die unterschiedlichsten Bestimmungen beinhalten, z.B.: totales Befahrungsverbot, jahreszeitliches oder tageszeitliches Befahrungsverbot, Uferbetretungsverbot, Regeln zu Bootstyp und Bootsgröße, Pegelregelungen, Gruppengröße, Anzahl der Boote je Tag, Verbot stromauf zu fahren, Anmeldepflicht vor Beginn der Fahrt und andere. Manchmal sind Mitglieder des DKV von Befahrungsregeln befreit, manchmal wird die Teilnahme an einer DKV-Ökoschulung gefordert. Oftmals werden die genannten (und noch weitere) Regelungen auch kombiniert. Es ist wichtig, sich vor Antritt der Fahrt über die jeweiligen Befahrungsregeln eines Gewässers zu informieren.

Die dem DKV bekannten Befahrungsregeln kannst du direkt hier in der Gewässer-Datenbank abfragen:

DKV-Gewässerdatenbank

Verhaltensempfehlungen des Deutschen Kanu-Verbandes für den naturverträglichen Kanusport

Kanusport ist Natursport. Der Schutz von Natur und Landschaft liegt deshalb auch uns am Herzen. Wir möchten durch unser Verhalten bei Ausübung unseres Sports dazu beitragen, die Natur mit ihren Lebensräumen für Tiere und Pflanzen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen und sie vom Wasser aus möglichst naturverträglich erleben. Denn wir können nur schätzen und schützen, was wir kennen und wofür wir uns begeistern können. Als Mitgliedsverein des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV), der den natur- und landschaftsverträglichen Kanusport in seiner Satzung verankert hat, stehen uns die Aus- und Fortbildungsprogramme im Rahmen der Umweltbildung des DKV zur Verfügung. Der DKV hat maßgeblich an der Entwicklung von Grundlinien einer natur- und landschaftsverträglichen Sportausübung mitgewirkt, denen auch wir verpflichtet sind.

 

Diese sind hier verkürzt wiedergegeben und können im untenstehenden Link nachgelesen werden:

  • Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft schätzen und achten
  • Sich vorab über evtl. Schutzgebiete, Schutzgebiets- und Befahrungsregeln erkundigen und diese beachten
  • Befahrungen nur bei ausreichendem Wasserstand vornehmen
  • Möglichst umweltschonend anreisen bzw. umzusetzen
  • Sich leise und rücksichtsvoll verhalten, Abstand zu Pflanzen und Tieren einhalten und das Fahrverhalten entsprechend gestalten.
  • Bei Mehrtagesfahrten vorhandene, lokale Übernachtungsangebote nutzen
  • Abfälle vermeiden und keinen Müll hinterlassen, ggf. auch Fremdabfälle mitnehmen oder melden.
  • Auch andere Paddler für diese grundsätzlichen Verhaltensweisen sensibilisieren

 

Naturbewusst paddeln: https://www.kanu.de/FREIZEITSPORT/Infothek-fuer-Paddler/Naturbewusst-paddeln-52135.html

Auch für Paddler gelten die allgemeinen Grundsätze des Artenschutzes (Bundesnaturschutzgesetz, §§ 39 und 44 (https://dejure.org/gesetze/BNatSchG) und die grundsätzlichen Regeln für das Betreten und Verhalten in der freien Landschaft laut dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG, §§ 23 ff und 33 ff,https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/7f95753c-89da-33be-b7be-4ecac22080de)

 

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